Leistungserklärungen

Leistungserklärung Stand- und Wand WC's
Leistungserklärung Waschbecken / Waschtische

In einer Leistungserklärung (DoP – Declaration of Performance) gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) müssen bestimmte Merkmale eines Produkts aufgeführt werden, die dessen Leistung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck beschreiben. Folgende Informationen sind in einer typischen Leistungserklärung enthalten:

  1. Eindeutige Produktkennzeichnung
    Eine einmalige Kennnummer oder Codierung, die das Produkt identifiziert und einen Bezug zur Leistungserklärung herstellt.

  2. Anwendungsbereich:
    Beschreibung des vorgesehenen Verwendungszwecks des Produkts (z. B. für den Einsatz in Sanitäranlagen).

  3. Name und Kontaktinformationen des Herstellers:
    Die vollständigen Angaben zum Hersteller (Name, Adresse, Kontaktinformationen), damit das Produkt zurückverfolgt werden kann.

  4. Bevollmächtigter (sofern zutreffend):
    Falls der Hersteller nicht innerhalb der EU ansässig ist und ein Bevollmächtigter die rechtliche Vertretung übernimmt, müssen dessen Angaben enthalten sein.

  5. System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit:
    Angabe, welches Konformitätssystem (z. B. 1+, 1, 2+, 3, 4) für die Bewertung des Produkts verwendet wurde. Dies gibt Auskunft darüber, wie die Produktleistung überwacht und zertifiziert wird.

  6. Harmonisierte technische Spezifikation:
    Verweis auf die harmonisierte Norm (z. B. EN-Norm), nach der das Produkt geprüft und bewertet wurde.

  7. Wesentliche Merkmale:
    Die für das Bauprodukt relevanten Leistungsmerkmale, wie zum Beispiel:

    • Mechanische Festigkeit und Stabilität
    • Feuerwiderstand (bei feuerfesten Produkten)
    • Wasseraufnahme oder Dichtheit
    • Hygienische und gesundheitsbezogene Eigenschaften (z. B. Reinigungseigenschaften)
    • Beständigkeit gegenüber chemischen Reinigungsmitteln oder physikalischen Einflüssen
    • Lärmdämmung (für schallisolierende Produkte)
    • Rutschfestigkeit (bei Oberflächen)

  8. Leistung der wesentlichen Merkmale:
    Beschreibung der Leistung des Produkts in Bezug auf die genannten Merkmale (z. B. in Klassen oder Zahlenwerten).

  9. Notifizierte Stelle:
    Angabe der notifizierten Stelle (Prüfinstitut oder Zertifizierungsstelle), die das Produkt geprüft und bewertet hat.

  10. Datum und Unterschrift:
    Die Erklärung muss vom Hersteller oder dessen bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet und datiert sein.

Diese Punkte sind notwendig, um die Leistungsfähigkeit eines Bauprodukts klar und nachvollziehbar darzustellen und sicherzustellen, dass es den Anforderungen der Bauprodukteverordnung und den jeweiligen Normen entspricht.